Mit der 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die mit 15.03.2021 in Kraft getreten ist, wurde der Lockdown für reale Gruppentreffen zumindest bis 11.04.2021 beendet. Gruppentreffen von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen sind unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen möglich.
* Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
* Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen
* Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten
Jede Selbsthilfegruppe entscheidet eigenständig ob bzw. wie (physisch oder online) das Gruppentreffen stattfindet. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Kontaktpersonen der jeweiligen Selbsthilfegruppen unter >Selbsthilfegruppen finden< (Button rechts oben).
Wichtige Informationen zum Coronavirus finden Sie unter folgenden Links: